Osteopathische Behandlungen sind in der Regel Selbstzahlerleistungen.
Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Höhe und Bedingungen der Erstattung unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Auch private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und Beihilfestellen können die Behandlungskosten je nach Tarif und individuellen Versicherungsbedingungen ganz oder teilweise erstatten.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle über die für Sie geltenden Erstattungsbedingungen.
Eine Übersicht über gesetzliche Krankenkassen, die Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen anbieten, finden Sie beim Osteokompass.
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